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Krankenkassenprämienverbilligung

Krankenkassenprämienverbilligung
16.02.2012

Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2013

 

a)   bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflege-Grundversicherung versichert sind;

b)   im Kanton Aargau Wohnsitz haben;

 

sofern sich im Sinne der Berechnung ein Verbilligungsbeitrag ergibt. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2012.

 

Auf der Website der Sozialversicherung des Kantons Aargau (www.sva-ag.ch) können Sie Ihren Verbilligungsantrag online ausrechnen.

 

Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn ein Antrag gestellt wird. Das Anmeldeformular muss bis spätestens am 31. Mai 2012 bei der SVA-Gemeindezweigstelle Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden. Sie können das Formular bei der Gemeindezweigstelle beziehen (aus technischen Gründen ist es nicht möglich, die Antragsformulare in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen).



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