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Antragstellung für Identitätskarten

Antragstellung für Identitätskarten
19.01.2012

Am 1. März 2012 tritt eine Änderung des eidg. Ausweisgesetzes in Kraft. Diese Änderung ermöglicht es den Kantonen festzulegen, dass die Antragstellung für die Identitätskarten weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen kann. Damit wird die ursprünglich durch das Bundesrecht ab 1. März 2012 vorgesehene obligatorische Zusammenlegung der Ausstellungsverfahren für die biometrischen Pässe einerseits und die Identitätskarten andererseits wieder aufgehoben.

 

Die bisherige Lösung, wonach Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen sind, wird somit weitergeführt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgen weiterhin durch das Pass- und Patentamt. Ebenso verläuft die Antragstellung für den biometrischen Pass zentral beim kantonalen Erfassungszentrum. Die Möglichkeit, sogenannte Kombilösung (Pass und Identitätskarte) zu beantragen, kann ebenfalls - wie bis anhin - nur über das kantonale Erfassungszentrum erfolgen.

 

Details können Sie dem Merkblatt oder der Rubrik Häufige Fragen entnehmen.

 

Links für weitere Informationen:

Passamt Aarau (Website Kanton)

Schweizer Pass (Website Bund)



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